Keine Umsatzsteuer auf gewonnene Preisgelder
Warendorf (fn-press). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Preisgelder für die erfolgreiche Teilnahme an einem Turnier keine steuerbare Leistung sind. Die Preisgelder unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer. Die entscheidende Begründung ist, dass Preisgelder nicht garantiert sind, sondern nur weiterlesen [...]