Versicherungstipp: Arbeitgeber aufgepaßt!

Greifswald (NÜRNBERGER Generalagentur Femfert, Greifswald). Das Jahr neigt sich in raschen Schritten dem Ende zu und wir wollen Sie rechtzeitig zu einer wichtigen Veränderung im neuen Jahr aufmerksam machen. Der Gesetzgeber hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) neue Leitlinien für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) geschaffen: Ab 1. Januar 2022 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, auch für bereits bestehende bAV-Verträge Ihren Arbeitgeber-Zuschuss von min. 15 % zu zahlen. Das betrifft Entgeltumwandlungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden.

Jetzt handeln

Diese Pflicht ist eine Herausforderung. Sie lässt sich aber ohne großen Verwaltungsaufwand und zu Ihrem Vorteil umsetzen. Hierfür sollten Sie mit Ihrem Ansprechpartner der Versicherung noch dieses Jahr einen Termin ausmachen.

Sie haben keinen Ansprechpartner oder wollen Ihre Situation von unabhängiger Seite prüfen lassen? Dann empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme mit unserem Kooperationspartner:

Norman und Manja Femfert

Versicherungskaufmann IHK

NÜRNBERGER Generalagentur Femfert

Bleichstrasse 34 B

17489 Hansestadt Greifswald

Mobil: 0151/ 53842469

Fax: 040/ 32106281912

E-Mail: norman.femfert@nuernberger.de

Die Services zum BRSG:

  • Aktualisieren Ihrer Bestandsverträge um den Pflichtzuschuss
  • Aktualisieren Ihrer Versorgungsordnung
  • Erstellen der nötigen Entgeltumwandlungs-Vereinbarung
  • Digitalisieren Ihrer bAV-Verwaltung
  • Erhöhen der Mitarbeiterbindung über betrieblichen Einkommensschutz

Die Agentur Femfert findet mit Ihnen die richtigen Lösungen – genau abgestimmt auf Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.