Rostock (LV MV). Mit den neusten Anpassungen der Landes-Corona-Verordnung, die nunmehr nicht mehr nur bis zum 11.05., sondern bis zum 22.05. gilt, greifen für den Sport nachfolgende Regelungen: Individualsport im Freien allein, zu zweit oder mit eigenem Haushalt, Kontaktloser Gruppensport im Freien für 5 Kinder bis 14 Jahre (Anleitungsperson mit Test).
(21) Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist untersagt.
Zulässig sind:
- a) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen betrieben werden,
- b) die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien, den Kinder bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres in Gruppen von höchsten fünf Kindern mit Anleitungsperson betreiben und
- c) der vereinsbasierte Trainingsbetrieb in allen Sportarten im Freien, an dem Kinder oder Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen bis zu 20 Personen teilnehmen und der in Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten wird, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen gemäß der 2. Schul-Corona-Verordnung stattfindet.
Für den in Satz 2 genannten Sportbetrieb gilt die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 21 einzuhalten.
Der Landesverband MV für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. wird sich weiterhin für die Öffnung des Amateursports einsetzen und greift in seiner Argumentation auch auf die neusten Veröffentlichungen des Dachverbandes der FN zurück.
Coronavirus: FN fordert erneut Wettkämpfe auch für den Amateursport
Warendorf (fn-press). Seit Monaten dürfen Freizeit- und Amateursportler*innen aufgrund der Coronavirus-Pandemie nur eingeschränkt trainieren und in beinahe allen Bundesländern keine Wettkämpfe bestreiten. Das hat im Pferdesport nicht nur Folgen für die Gesundheit von Zwei- und Vierbeinern, sondern auch für die sportliche Weiterentwicklung. Kürzlich hat die Deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung in einem offenen Brief an die Bundesregierung auf das marginale Risiko von Infektionen unter Freiluftbedingungen hingewiesen. Aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) muss der Wettkampfsport auch für Freizeit- und Amateursportler*innen umgehend wieder zugelassen werden. Dies haben FN und Landespferdesportverbände schon in den vergangenen Monaten gefordert.
Der sportliche Vergleich auf Turnieren ermöglicht es Pferdesportler*innen auf jedem Niveau, ihren eigenen Ausbildungs- und Leistungsstand sowie denjenigen ihrer Pferde zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Turniersport bietet Amateur*innen ebenso eine Plattform wie Berufsreiter*innen, die mit Ausbildung, Beritt und Verkauf von Pferden ihren Lebensunterhalt verdienen. Hier werden Mensch und Tier auch für eine spitzensportliche Laufbahn gesichtet und auf Championate vorbereitet. Damit dies umgehend wieder möglich ist, hat die FN bereits vor einem Jahr ein Konzept erarbeitet, mit Hilfe dessen die Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen bei Turnierveranstaltungen sichergestellt werden kann. Auf dieser Grundlage wirbt die FN dafür, dass die Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen für alle Pferdesportler*innen wieder möglich gemacht wird.
„So sehr wir es begrüßen, dass zumindest unsere Profis weiter trainieren und an Turnieren teilnehmen können, so sehr verstehen wir den Frust unserer Amateure, die endlich auch wieder zum Turnier fahren wollen“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und bekräftigt: „Es sind nicht nur die sportlichen Aspekte, die eine Rückkehr zum flächendeckenden Turnierbetrieb notwendig machen. Auch der Austausch, das Fachsimpeln und die gemeinsame Anstrengung der Vereinsmitglieder sind es, die unseren Sport ausmachen. Uns ist vollkommen bewusst, dass uns die Hygieneregeln, das Abstandhalten und das Tragen von Masken noch einige Zeit begleiten werden. Das schließt aber nicht aus, dass auch Amateure wieder an Turnieren teilnehmen können. Dafür haben wir gut bewährte Hygienekonzepte.“
Dass Reitanlagen die perfekte Umgebung für sportliche Wettkämpfe in Corona-Zeiten bieten, ist mehrfach bestätigt worden. Zum einen hat eine Abschätzung, die die FN mit Hilfe des Online Kalkulators des Max-Planck-Instituts für Chemie durchgeführt hat, ergeben, dass das Ansteckungsrisiko in Reithallen durch Aerosole als vergleichsweise gering bis sehr gering einzustufen ist. Zum anderen hat die Gesellschaft für Aerosolforschung jüngst in einem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger*innen auf das marginale Risiko von Infektionen unter Freiluftbedingungen hingewiesen. Im Vergleich deutlich höher ist das Infektionsrisiko durch Tröpfchen bzw. direkte Kontakte in kleineren, weniger gut belüfteten Räumen wie Sattelkammern und Sanitäranlagen. Hier müssen daher Hygieneregeln greifen, um Schutz zu gewährleisten. „Das heißt für uns: Reitanlagen sind mit ihren luftigen Hallen und Außenplätzen wie geschaffen für Turniere unter Infektionsschutzbedingungen“, sagt Lauterbach und betont: „Die vorhandenen Hygienekonzepte müssen draußen, ganz besonders aber drinnen, eingehalten werden.“