Haftung des Hufschmieds bei Lahmheit

Greifswald (stud. jur. Kati Spierling bei BECKER & JAAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Greifswald).

Hufschmiede versorgen jedes Pferd mit dem passenden „Schuhwerk“. Je nach Disziplin bewältigen Pferde völlig verschiedene Aufgaben- ebenso unterschiedliche Funktionen muss daher auch der Hufbeschlag erfüllen.

Sachverhalt

Der klagende Pferdeeigentümer hat das Pferd für 14.500,00 EUR als Springpferd erworben. Im Laufe der Jahre stellte er das Pferd immer wieder erfolgreich auf nationalen und internationalen Turnieren vor und erwirtschaftete somit insgesamt eine Gewinnsumme von rund 16.000,00 EUR. Zuletzt erreichte das Reiter-Pferd-Paar Erfolge bis Klasse S***. Bei den sog. Vet-Checks traten keine Auffälligkeiten auf.

Der beklagte Hufschmied wurde sodann beauftragt, das Pferd zu beschneiden und mittels Heißbeschlag zu beschlagen. Hierbei schnitt er den Huf vorne zu kurz aus, wobei der genaue Umfang streitig war. Nach der Behandlung lahmte das Pferd und war fortan nicht mehr als Springpferd einsetzbar.

Auf Veranlassung der Haftpflichtversicherung des Hufschmieds erfolgte eine gutachterliche Beurteilung. Der Wert des Pferdes, vor dem Beschlag, wurde mit 350.000,00 EUR beziffert. Die Haftpflichtversicherung zahlte vorprozessual 10.000,00 EUR an den Kläger, der diese auf die entstandenen Tierarztkosten anrechnete. Ca. 4 Jahre nach dem Beschlag wurde das Pferd eingeschläfert. Der Eigentümer erhob Klage und begehrte Wertersatz des Pferdes i.H.v. 300.000,00 EUR

Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht (OLG Köln, Urt.v.02.09.2016- 19 U 129/15) wies die Klage ab.

Grundsätzlich entschied das OLG, dass der Hufschmied für eine akute Lahmheit nach der „Behandlung“ hafte, im vorliegenden Fall der Schaden in Form der Arztkosten aber bereits von der Haftpflichtversicherung mit Zahlung der 10.000,00 EUR ausgeglichen wurde. Bei einer chronischen Lahmheit, muss der klagende Eigentümer dezidiert beweisen, dass die Lahmheit auf dem Beschneiden beruht. Im konkreten Fall sei es ungewöhnlich, dass ein zu tiefer Schnitt zu einer chronischen Lahmheit führe. Überdies wurden dem Gericht ältere Röntgenbilder des Pferdes vorgelegt, die zeigen, dass es degenerative Prozesse im Hufgelenk gab. Somit könne auch die Degeneration ursächlich für die Lahmheit sein.