Schwerin/ Rostock (LV MV). Gemäß der Pressekonferenz der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Nachgang zum MV Gipfel am Samstag sind für den Pferdesport keine weiteren Änderungen erlassen worden. Die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie liegt bisher nicht vor. Sie wird auf der Internetseite der Staatskanzlei MV unter www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/ veröffentlicht werden. Weiterhin können die Landkreise im Rahmen von Allgemeinverfügungen auf hohe Inzidenzzahlen reagieren. Dadurch ergeben sich für den Pferdesport in MV unterschiedliche Regelungen. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist für nachfolgend aufgeführte Gemeinden eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die besagt, dass „der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene untersagt ist. Ausgenommen von der Untersagung ist Individualsport allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien oder in der eigenen Häuslichkeit. Die Untersagung nach Nr. 1 gilt in den Gebieten folgender Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden/Städten: a. Amt Friedland: Datzetal, Stadt Friedland, Galenbeck; b. Amt Woldegk: Groß Miltzow, Kublank, Neetzka, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf, Windmühlenstadt Woldegk; c. Amt Stargarder Land: Stadt Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf“.
Die Allgemeinverfügung gilt ab 30.11.2020 und kann ist nachzulesen unter: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2761_1995_1.PDF?1606485380.
Darüber hinaus hatten bereits der Landkreis Vorpommern-Greifswald [Link: https://corona.kreis-vg.de/Rechtsgrundlagen/Landkreis-Vorpommern-Greifswald] und der Landkreis Ludwigslust-Parchim [Link: www.kreis-lup.de/nachrichten/bekanntmachungen/] Allgemeinverfügungen erlassen.