Warendorf. Gemäß dem Protokoll der Voltigierbeauftragtentagung teilt die FN mit, dass die Leistungsklassenberechnung der Einzelvoltigierer und Voltigiergruppen für das Jahr 2021 nach § 62 der LPO automatisch berechnet wird. Ausnahme für 2021: Alle Voltigiergruppen oder Einzelvoltigierer, die ihre Erhaltungsnote coronabedingt nicht erreichen konnten, können eine Leistungsklassenänderung in Nennung-Online (www.nennung-online.de) mit kurzer Begründung im Kommentarfeld beantragen.
Voltigiergruppen oder Einzelvoltigierer, die sich eine Leistungsklasse zurück oder höher stufen lassen möchten, müssen wie gewohnt einen Antrag über ihre zuständige Landeskommission stellen.