Warendorf (Abteilung Ausbildung). Der DOSB Vorstand hat am 23. März 2020 beschlossen, die Vergabe für die DOSB Lizenzverlängerungen und für die maximale Ausbildungsdauer von Trainermaßnahmen während der Corona-Krise dahin zu verändern, dass die Ausbildungsträger
- die DOSB Lizenzen, die bis 31. Dezember 2020 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages und ebenso
- die Ausbildungsdauer von Trainerausbildungsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht abschließend stattfinden können, um ein Jahr und damit auf maximal 3 Jahre zu verlängern. Dies bedeutet, dass Trainer C und B Lizenzen, die bis 31.12. ungültig werden, ab dem Tag des letzten Gültigkeitsdatums auf 5 Jahre erweitert sind und Trainer A Lizenzen auf 3 Jahre Gültigkeit zu verlängern sind. Die Ausbildungsdauer von Trainermaßnahmen, die gesplittet worden sind, z.B. Modullehrgänge, Teilprüfungen bei Wiederholungsprüfungen etc. können von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängert werden.
Zum Ablauf der Lizenzverlängerung:
Die coronabedingte Verlängerung der Trainerlizenzen von weiteren 12 Monaten auch ohne die geforderte Anzahl an Fortbildungseinheiten erfolgt nicht automatisch, sondern muss von jedem Trainer selbst angefordert werden. Der Verlängerungsantrag wird von den Trainern unter Vorlage der bereits absolvierten Fortbildungseinheiten beim jeweiligen Landespferde-sportverband wie bei einer gewöhnlichen Lizenzverlängerung eingereicht und bearbeitet.