Corona: Einreise von Sportlern aus innerdt. Risikogebieten

Schwerin (Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung). Seit 21.10.20 dürfen Personen aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten (mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage) ohne Auflagen nach M-V einreisen, wenn sie Sportveranstaltungen vorbereiten oder durchführen oder an Trainings-, Wettkampf- und Lehrgangsmaßnahmen teilnehmen. Eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ein Corona-Test sind also nicht mehr erforderlich. Eine Quarantänepflicht greift nur dann, wenn die betreffende Person Symptome aufweist, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Mit der Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV (Link: https://lsb-mv.de/export/sites/lsbmv/downloads/News-2020/20201021_GVOBl.-66-v-21.10.2020-AendCorQuarant.pdf) ist nunmehr der Sportbetrieb vor allem auch im überregionalen Amateursport gewährleistet.

Für Sportveranstaltungen mit Zuschauern in M-V gibt es derzeit keine Änderungen. Bei steigenden Infektionszahlen ist allerdings eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen vorgesehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 21. Oktober 2020 unter https://lsb-mv.de/export/sites/lsbmv/downloads/News-2020/20201021_PM-Sozialministerium.pdf.