Warendorf (FN). 2018 hatte das Bundesland Niedersachsen Turnierveranstaltern auferlegt, eine Liste aller teilnehmenden Pferde mit Angabe der Halter zu führen. Hintergrund waren einzelne aufgetretene Fälle von EIA (bei Poloponys). Noch 2018 gelang es auch dank exzellenter Arbeit der Niedersächsischen Mitgliedsverbände, diese Verpflichtung nach einigen Wochen wieder zu kippen. Die FN hat das Jahr 2019 genutzt und dem BMEL mehrfach unsere Argumente gegen eine pauschale Meldepflicht vorgetragen und statt-dessen alternative Wege der Seuchenverfolgung aufgezeigt. Dies war relevant, weil Anfang diesen Jahres die Viehverkehrsverordnung (deren Bestandteil die Einhufer-Blutarmut-Verordnung ist) geändert wurde. Noch im Januar enthielt der Änderungsentwurf des BMEL, den die FN zur Stellungnahme bekam, keinen Hinweis auf eine Meldepflicht von Veranstaltern. Danach ging die VO in den Bundesrat. Dann nahm das Unheil seinen Lauf: Ein oder mehrere Bundesländer brachten einen Änderungsantrag für eine Meldepflicht ein. Aus welchem Bundesland ein Änderungsantrag kam, ist nicht bekannt; aufgrund der Historie gibt es eine Vermutung. Im Ergebnis hat der Bundesrat gegen die Argumente der FN und ohne deren Einbindung im sogenannten vereinfachten Verfahren (auch bekannt als „Rucksack-Verfahren“) eine Meldepflicht für Einhuferveranstaltungen beschlossen, siehe Art. 8a der im Anhang mitgeschickten VO („bgbl120s0752 78451.pdf“). Diese VO ist seit April in Kraft. Selbstverständlich hat die FN nach Bekanntwerden Beschwerde beim BMEL eingelegt. Das BMEL ist aber leider nicht mehr Herr des Prozesses, wenn ein Gesetz im Bundesrat ist. Es obliegt dann allein den Bundesländern. In der Folge konnten wir letzte Woche mit Hilfe des zuständigen BMEL-Unterabteilungsleiters MDgt. Dr. Dietrich Rassow an die Vorsitzende der Tierseuchenbeauftragten der Länder, Frau Dr. Gabriela Wallner, herantreten. In einem Schreiben (siehe Anlage „Anschreiben an Dr. Gabriela Wallner 20200423“) hat die FN protestiert und eine Reihe relevanter Fragen gestellt. Dazu gehört etwa der Geltungsbereich der VO, Inhalte der Meldepflicht sowie die datenschutzrechtlichen Folgen. Ziel ist natürlich die Rücknahme der beschlossenen Verordnung. Da dies nach einem Beschluss des Bundesrates nicht einfach ist, plädiert die FN hilfsweise für einen Aufschub des Vollzugs der VO. Parallel dazu müssen wir im Gesamtverband mit der Frage einer Umsetzung durch die Veranstalter an der Basis beschäftigen, wenn die VO in Kraft bleibt. Dazu ist zunächst Klarheit nötig, ob die VO nur für Turniere oder auch für andere Veranstaltungen (Trainer-, Abzeichenlehrgänge, Ferienkurse, Sichtungen, Kadermaßnahmen, HLP, Bundesschauen, sonstiges) gilt, wie eine überregionale Veranstaltung seitens der Behörden definiert wird und wie die datenschutzrechtlichen Informationspflicht eingehalten werden können. Über all das macht die VO keine Aussagen. Diese Fragen sind im Schreiben gestellt worden. Wenn diese Informationen vorliegen, kann entscheiden werden, ob und welches technische System (NEON, TORIS oder anderen Kanal) geeignet ist, die Veranstalter zu unterstützen.