Ob eine klimafreundliche Belüftungstechnik in der Halle, eine energieeffiziente Flutlichtanlage für den Reitplatz oder neue Abstellplätze für Fahrräder: Seit dem 1. Januar 2019 ermöglicht die Kommunalrichtlinie, dass Betreiber von Sportanlagen die Infrastruktur vor Ort mit der Förderung des Bundesumweltministeriums modernisieren oder sanieren – und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sportvereine, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren, sparen nicht nur Energie, sondern auch eine Menge Geld. Für bisher beliebte Maßnahmen wie die Sanierung der Innenbeleuchtung von Sportstätten, die Beleuchtungstechnik an Flutlichtanlagen und der Tausch von raumlufttechnischen Anlagen können Sportstättenbetreiber auch weiterhin Anträge stellen.
Neu ist, dass die Förderung technologieneutral ausgelegt ist und klare Energieeffizienz-anforderungen an die Anlagen stellt. Darüber hinaus werden über die Kommunalrichtlinie auch folgende Klimaschutzmaßnahmen gefördert: Radabstellanlagen, die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, Gebäudeleittechnik mit dazugehöriger Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung. Damit auch kleine Sportvereine von der Förderung profitieren, können sich mehrere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen. Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September gestellt werden. Zu Fragen zur Kommunalrichtlinie oder zu anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät Sie das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums telefonisch unter 030/39001 170 und per E-Mail: skkk@klimaschutz.de.
Weitergehende Informationen unter: www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie.