Seit 1. November ist die neue EU-Tierzuchtverordnung in Kraft. Dies hat auch aus Auswirkungen auf die Zuchtverbandsordnung (ZVO), die ab sofort unter www.pferd-aktuell.de/zvo einzusehen ist. Neu in jedem Zuchtprogramm ist unter anderem das Kapitel „Berücksichtigung gesundheitlicher Merkmale sowie genetischer Defekte bzw. Besonderheiten“. Bei einigen Rassen sind Untersuchungen auf Gendefekte bereits seit einiger Zeit verpflichtend vorgeschrieben. Ganz neu dagegen ist der verpflichtende Gentest auf das Warmblood Fragile Foal Syndrome (WFFS) bei Reitpferdehengsten. Darauf verständigte sich der Bereich Zucht der FN in seiner letzten Beschlussfassung im September.