Am 25. Mai 2018 werden die Bestimmungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) wirksam. Daraus ergeben sich zum Teil weitergehende Pflichten für die Vereine als bisher. Außerdem drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder. Grund genug für jeden Verein, sich mit dem Thema zu beschäftigen und zu prüfen, welche Maßnahmen von ihm ganz konkret umzusetzen sind! Der Landessportbund M-V veröffentlicht auf seiner Internetseite unter „ Service“ Materialien, die zur Orientierung und praktischen Unterstützung dienen sollen. So gibt es ausführliche Informationen zur Dokumentation von Datenverarbeitungen und zu weiteren wichtigen Fragen, die im Zusammenhang mit den (Neu-) Regelungen des Datenschutzes jeder kennen sollte. Auch das Thema „Datenschutzbeauftragter“ wird ausführlich behandelt.