Sozialversicherung für Landwirtschaft passt Vorschriften an

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.1 zur Tierhaltung aktualisiert. Die VSG 4.1 wurde an Gesetzesänderungen, zum Beispiel im Tierschutzgesetz, angepasst. Auch die sich verändernden Tierhaltungsformen wurden berücksichtigt. Die Präventionsarbeit in der Tierhaltung zielt neben den Forderungen nach technischen Maßnahmen zunehmend auf das Erkennen und Deuten von Verhaltensweisen bei Nutztieren ab und damit auf einen angemessenen und sicheren Umgang mit ihnen. Hierzu bietet die SVLFG Kurse für ihre Versicherten an. Termine und Orte können in den regionalen Geschäftsstellen der SVLFG erfragt werden. Die Kontaktdaten sind im Internet unter www.svlfg.de > Kontakt > Standorte in den Regionen. Die Broschüre „Pferdehaltung“ liefert weitere Informationen. Unter www.svlfg.de > Service > Broschüren > Broschüren Prävention können diese heruntergeladen werden. Die VSG finden Sie unter www.svlfg.de > Prävention > Gesetze und Vorschriften > Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.