LSB MV: Übersicht Corona Regelungen Veranstaltungen

Schwerin (LSB MV). Welche Regelungen gelten nach der aktuellen Corona-Landesverordnung M-V?

Die Landesregierung hat eine Übersicht zur Durchführung von Veranstaltungen nach der Corona-Landesverordnung M-V in der Fassung vom 24.06.2021 erstellt. Aufgeführt sind die wichtigsten Regelungen und Auflagen zu Veranstaltungen im Innenbereich wie im Außenbereich, von der Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht über die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen bis hin zum Erfordernis eines negativen Corona-Tests: Übersicht zur Durchführung von Veranstaltungen nach der Corona-Landesverordnung M-V unter

https://www.lsb-mv.de/export/sites/lsbmv/MAKO/MAKO-Downloads/News-Downloads-2021/20210630_Veranstaltungen_Stand_29.06.2021.pdf  

Für die Durchführung von Sportveranstaltungen beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:

  • Die Personenzahl umfasst neben den Zuschauenden jeweils auch die Sportausübenden sowie die aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen (Trainer, Betreuer, medizinisches Personal, Schieds- und Kampfgericht).
  • Ob „MNS-Pflicht“ oder „Testpflicht“ greifen, ist jeweils für die Besucher der Veranstaltung angegeben. Sportausübende müssen hingegen nie Mund-Nase-Bedeckungen tragen, und die für erwachsene Sportler sowie Anleitungspersonen im vereinsbasierten Sportbetrieb greifenden Testpflichten in geschlossenen Räumen sind – wie am 25.06.2021 ausführlich berichtet – aufgrund niedriger Inzidenzwerte zurzeit ausgesetzt. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.