Rostock (ZV MV). Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen und Entscheidungen. Dieses hat uns nicht nur die Coronapandemie gezeigt.
Die vielfach geführten Diskussionen rund um die erste Selektionsstufe und dem Ausbildungsbeginn der Hengste im Einklang mit dem Tierwohlgedanken, veranlassten den Verband, Änderungen im Körgeschehen vorzunehmen. Um dem erweiterten Tierschutzgedanken der heutigen Zeit gerecht zu werden, wird bereits in diesem Jahr der Zeitpunkt der Hauptkörung in den Dezember verlegt. Dieses ermöglicht auch noch im Juni geborenen Hengsten an der Hauptkörung teilzunehmen. Ferner hat der Vorstand sich dafür ausgesprochen, weiterhin zweieinhalb Jahre alte Hengste zur Körung an der Hand zuzulassen. Dreieinhalbjährige Hengste mit und ohne Leistungsprüfungsergebnis sind schon seit längerem zur Hauptkörung zugelassen und sollen es auch künftig ausdrücklich sein. Des Weiteren soll an dem erprobten Ablauf: Pflastermusterung, Freilaufen, Freispringen festgehalten werden. Eine weitere Überprüfung der Hengste an der Longe ist, um den Trainingsaufwand der Hengste vergleichsweise gering zu halten, nicht vorgesehen.
Das Team rund um den Verband der Pferdezüchter freut sich mit Ihnen auf eine weihnachtliche Körung, um das Ende des Zuchtjahres im Landgestüt Redefin gebührend ausklingen zu lassen. Sicherlich bietet der Körplatz auch die Möglichkeit, einen interessanten sowie sportiven Youngster als Weihnachtsgeschenk für die Familie oder für die Zucht erwerben zu können.
Foto: © Jutta Wego