Greifswald (stud. jur. Kati Spierling bei BECKER & JAAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Greifswald).
2010 wurde der Wunderhengst Totilas in einem aufsehenerregenden Verkauf zwischen dem niederländischen Züchter Kees Visser und dem Hengsthalter Paul Schockemöhle für über 10 Millionen Euro verkauft. Ein Deal, der weit über die Grenzen der Pferdeszene hinaus für Furore sorgte.
Sachverhalt
Seit dem Ableben des Wunderhengstes, im Dezember 2020, sind die Gene des dreifachen Weltmeisters sehr begehrt. Die Frage, wer den noch vorhandenen Tiefgefriersamen verkaufen darf, beschäftigte nun die 5. Zivilrechtskammer des Landesgerichts Oldenburg. Sowohl der Niederländer als auch Paul Schockemöhle hatten beide noch eingefrorenen Samen.
Verfügung des Gerichts
Das Landgericht Oldenburg erließ Mitte März im Rahmen einer vorläufigen gerichtlichen Anordnung zur Sicherungen von Ansprüchen sowie zur Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses eine einstweilige Verfügung zugunsten von Paul Schockemöhle. Damit darf Kees Visser seine Bestände vom TG Samen nicht mehr verkaufen und somit ist derzeit ausschließlich die Paul Schockemöhle Hengsthaltung GmbH zum Angebot und Verkauf des TG Samen berechtigt.