Corona Update vom 23.12.20

Schwerin (LSB MV). Aufgrund der Verordnung der Landesregierung vom 18.12.2020 sind die Corona-LVO M-V sowie die 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung geändert worden:

Verordnung vom 18.12.2020 (Direktlink zum LSB MV: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/Corona/GVOBl.%20Nr.%2084%20v.%2018.12.2020%20-%20QuarCor.pdf)

Die Auflagen, die bei der Ausübung des weiterhin erlaubten Individualsports zu beachten sind, wurden in der Anlage 21 neu gefasst:

Anlage 21 als Direktlink auf der LSB MV seite: https://www.lsb-mv.de/export/sites/lsbmv/downloads/News-2020/20201222_Anlage-21.pdf

Gestrichen wurde in der Quarantäneverordnung die Ausnahme für Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveran-staltungen durch das jeweilige Organisationskomitee bzw. den jeweiligen Veranstalter akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen ein- oder zurückreisen (vgl. den bisherigen § 2 Absatz 2 Nummer 9).

Die Quarantäneverordnung gilt jetzt neben ausländischen Risikogebieten auch bei der Einreise aus Landkreisen oder kreisfreie Städte in Deutschland mit einer 7-Tage-Inzidenz von 200 oder höher (abgesehen von privaten Besuchen bei der Kernfamilie oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts). Ausnahmen für den Sport gibt es auch insofern nicht.