Wie in der am 30. Juni 2020 veröffentlichten Presseerklärung des Sozialministeriums angekündigt, kehrt Mecklenburg-Vorpommern im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport zum regulären Sportbetrieb unter Auflagen zurück. Die neue „Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV)“ vom 7. Juli wurde am 9. Juli 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am 10. Juli 2020 in Kraft.
Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb kann in allen Sportarten (kontaktfreie Sportarten und Kontaktsportarten, jeweils im Innen- wie im Außenbereich) in den jeweiligen Klassen und Ligen – auch mit Zuschauern – wiederaufgenommen werden. Allerdings besteht gemäß § 2 Absatz 21 der Verordnung „die Pflicht, die Auflagen der Anlage 21 einzuhalten“. Für den professionellen Sport sowie den Spitzensport gilt § 2 Absatz 22 der Verordnung mit dem Verweis auf die Auflagen gemäß Anlage 22. Hier die Auflagen für den Sportbetrieb gemäß Anlage 21 in Stichpunkten – wegen der Einzelheiten sei ausdrücklich auf den genauen Verordnungstext verwiesen.
- Veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept.
- Einhaltung der auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums M-V veröffentlichten Hygieneregeln für den Sportbetrieb („Allgemeine Hinweise für Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit der Lockerung der Corona-Pandemie-Maßnahmen“):
Handlungsgrundlage für Training und Wettkampf sind:
- die Rahmenempfehlungen des DOSB [Direktlink: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken]
- die Rahmenempfehlungen des LSB M-V [Direktlink: https://www.lsb-mv.de/export/sites/lsbmv/downloads/News-2020/Corona_LSB-Rahmenempfehlungen_7.7.20.pdf]
- die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfach-verbände. Der Landesverband MV für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. hat ein sog. Hygienekonzept für alle PLS erstellt, dass den VN als Anlage beiliegt. [Direktlink: https://www.pferdesportverband-mv.de/wp-content/uploads/2020/07/Hygienekonzept-f%C3%BCr-Wettkampfbetrieb-bei-PLS_2020_06_30.pdf]
- konstante Zusammensetzung der Trainingsgruppen
- Führung einer Anwesenheitsliste bei jedem Training, Spiel oder Wettkampf [Direktlink zum Musterexemplar: https://www.pferdesportverband-mv.de/wp-content/uploads/2020/07/LV-MV_Zuschauer_Anwesenheitsnachweis-ausfuellbar.pdf]
- Sportbetrieb mit Zuschauern bis maximal 500 Personen (gesamt Sportler, Funktionsträger, Zuschauer) im Outdoor-Bereich und 200 im Indoorbereich (gesamt Sportler, Funktionsträger, Zuschauer); besondere Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern; Hinweis auf Ausschluss von Atemwegserkrankten; Wegeleitsystem und Konzept zur Umsetzung der Einhaltung der Abstandsregelungen im öffentlichen Bereich; Verkauf von Speisen und Getränken unter Auflagen
- Sportbetrieb in geschlossenen Räumen mit zusätzlichen Auflagen: Be- und Entlüftungsanlagen; Verringerung der Aerosole-Belastung in den Zuschauerräumen und anderen Innenräumen; Mund-Nase-Bedeckung für Zuschauer, Trainer, Betreuer, medizinisches Personal sowie Schieds- und Kampfgericht
Die neue Verordnung tritt mit Ablauf des 13. August 2020 außer Kraft. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.