Reiterferien – weitere Lockerung in Kraft

Schwerin (LSB MV). Mit dem heutigen Tag treten weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen, sprich Reiterferien, durch die Änderung der Corona-Jugendhilfeverordnung (3. Corona-JugVOÄndVO MV) in Kraft:

  • vom Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern kann abgewichen werden, wenn die Teilnehmenden für die Dauer der Reise eine feste Bezugsgruppe bilden. Dies gilt auch in Schlafräumen, bei der Verpflegung, in Gemeinschaftsräumen sowie bei Gruppenaktivitäten.
  • Die Bezugsgruppe sollte eine Anzahl von 30 Personen (Teilnehmende und betreuendes Personal) zum Zwecke der Einhaltung und Überwachung von Hygienemaßnahmen nicht überschreiten. Sie soll sich aus Personen zusammensetzen, die ihren Wohnsitz in einem Bundesland oder in regionaler Nähe zueinander haben.
  • Verschiedene Gruppen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch einhalten und sind nach Möglichkeit räumlich voneinander zu trennen.

Zudem wurden die Hygieneempfehlungen des Sozialministeriums aktualisiert. Die Verordnung, die Hygieneempfehlungen sowie ein sehr hilfreicher Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) ist aufbereitet unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kinder%E2%80%93-und-Jugendreisen/.