Warendorf (fn-press/Uta Helkenberg). Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung hat der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Liberalisierung der Hengstleistungsprüfung beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Vertreter der Zuchtverbände für die Abschaffung der gemeinsamen Mindestnoten, um in das Hengstbuch I eingetragen zu werden. Die Zuchtverbände können jedoch auch weiterhin eine Mindestnote festlegen oder sich dafür entscheiden, zukünftig Hengste aufgrund absolvierter HLP einzutragen. Die Verpflichtung zur HLP-Teilnahme am bisherigen HLP-System bleibt bestehen. Einstimmig angenommen wurden neue Standardparcours, das Verbot von Hinterbeingamaschen bei jeder HLP sowie die Möglichkeit für Hengsthalter, ihre Pferde auf eigenen Wunsch von bereits begonnenen Stationsprüfungen zurückzuziehen. Dies war bisher nur bei den Sportprüfungen möglich. Die Neuerungen gelten ab 2020. „Statt ständig über notwendige Systemveränderungen auf Grund von ‚Durchfallern‘ zu diskutieren, bietet die Möglichkeit zur Abschaffung der Mindestnote nun jedem Zuchtverband die Chance, den Fokus auf die Hengste mit besonders guter Leistung zu legen und diese herauszustellen“, sagte Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht. „Der Wunsch der meisten Zuchtverbände ist es, ihren Marktauftritt selbst zu regeln. Sie sehen die Zuchtverbandsordnung als Leitplanken, innerhalb derer sie nach den eigenen Bedürfnissen agieren wollen“, bekräftigte Theodor Leuchten, Vorsitzender des Bereichs Zucht der FN. Konsequenterweise stimmte der Beirat daher auch der individuellen Festlegung einer Mindestnoten bei den Körungen zu. Bereits im Mai hatten sich die Zuchtverbände für die Ausstellung von Abstammungsnachweisen auch für Hengstbuch II-Nachkommen ausgesprochen. Zusätzlich wurde jetzt auch beschlossen, sowohl bei Hengst- als auch bei Stutfohlen, deren Väter (noch) nicht endgültig ins Hengstbuch I eintragfähig sind, dies entsprechend im Pferdepass kenntlich zu machen.