Nur aktuelle Lizenz für Turnierjahr 2017 gilt

Ab sofort können Reiter und Fahrer ihre sportfachlichen Daten unter www.nennung-online.de einsehen, z.B. die Ranglistenpunkte und die Zuordnung zur Option A oder B. Außerdem können die Jahresturnierlizenzen für 2017 beantragt und Pferde fortgeschrieben werden. Auch die ersten Turniere im Januar können genannt werden. Aber Achtung: 2017 gibt es keine Übergangsfrist bei der Nennung mit alten Jahresturnierlizenzen und Pferdefortschreibungen. Das bedeutet, dass die Nennung für LPO-Prüfungen für Turniere ab dem 1. Januar 2017 nur noch mit einer gültigen Jahresturnierlizenz 2017 und entsprechend fortgeschriebenen Pferden erfolgen kann.